Verband des Deutschen Blumen-Groß- und Importhandels e.V. teilt mit:
Der Entwicklung der Fallzahlen und der Ausbreitung des Coronavirus in unserem Land und weltweit gilt die gesamte Aufmerksamkeit. Die gravierenden wirtschaftlichen Folgen haben existenzbedrohende Auswirkungen auf die gesamte Branche, vom Jungpflanzenproduzenten in Afrika über den Gartenbaubetrieb in Deutschland und in den Niederlanden, bis in den im- und exportierenden Blumen- und Pflanzengroßhandel sowie den Einzelhandel.
Der BGI steht seit dem Beginn der Maßnahmen zur Einschränkung der Ausbreitung des Corona-Virus durch die Bundesregierung und die Bundesländer in engem Kontakt mit seinen Mitgliedern. Über alle digitalen Wege findet ein intensiver Austausch statt und so lässt sich ein deutliches Bild über die Lage im Blumen- und Pflanzengroßhandel skizzieren:
Unterschiedliche Situation in den Bundesländern
Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Bundesländer, in Bezug auf die Schließung von Bau- und Gartenmärkten, Gartencentern und Blumenfachgeschäften und den Markthandel mit Blumen und Pflanzen, ist die Situation sehr uneinheitlich. Die meist überregional und oft auch grenzübergreifend agierenden Großhändler kämpfen darum, ständig aktuell informiert zu sein, was sich sehr schwierig gestaltet. Dies gilt auch für den Einzelhandel und im Besonderen für die Blumenfachgeschäfte, die vor der wechselnden Nachrichtenlage und der Verunsicherung der Verbraucher kapituliert haben und teilweise „vorsorglich“ schließen.
Aufrechterhaltung der Versorgung mit eingeschränkten Mitteln
Aufgrund dieser Lage haben die meisten Schnittblumengroßhändler ihre Fahrverkaufstouren eingestellt. Hier zahlt sich die fortgeschrittene Digitalisierung der BGI-Mitglieder aus: Die Webshops laufen, aber auch telefonische Bestellungen sind möglich. Viele Unternehmen stehen ihren Kunden mit eingeschränkten Öffnungszeiten zur Verfügung, Bestellungen werden ausgeliefert oder können an den Standorten abgeholt werden. Der Facheinzelhandel, der seine Geschäfte öffnen darf oder seine Dienstleistungen aufrechterhält, kann sich daher mit Blumen und Pflanzen versorgen. Der für den Großhandel logistische Aufwand kann zwar nicht kostendeckend erfolgen, aber mit Blick auf die schwierige Situation des Blumenfachhandels und die Kundenbeziehungen nach Corona, sehen sich eine ganze Reihe von Großhändlern in der Pflicht, die Grundversorgung zu gewährleisten. Hier bewähren sich langfristige Partnerschaften in der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus müssen Lieferketten von der Produktion bis in den Handel aufrechterhalten werden. Die Ware für die nun beginnende Beet- und Balkonpflanzensaison steht bereit und die BGI-Mitglieder unternehmen alles, damit diese Ware im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Markt erreicht.
Viele Großhandelsunternehmen haben Kurzarbeit angemeldet, einige bilden Teams im Schichtdienst, um eine durchgehende Versorgung auch bei eventuellem Ausfall eines Teams aufrechterhalten zu können.


Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am gestrigen Sonntag, 22. März 2020 folgende 9 Punkte die mit den Länderchefs vereinbart und beschlossen wurden:
Die Handelsunternehmen der Baumarktbranche werden auch in der derzeitigen Ausnahmesituation weitestgehend auf die Öffnung am Sonntag verzichten. „Die überwiegende Anzahl der Branchenhändler hat aktuell signalisiert, dass sie die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zur Erweiterung der Öffnungszeiten auf Sonntage nicht umsetzen wird“, resumiert BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst die Lage nach Telefonkonferenzen mit allen Händlern.