WLAN-Störerhaftung bremst Digitalisierung

von Bernhard Simon

HDE LogoDie rechtlichen Risiken der Störerhaftung halten viele Einzelhändler in Deutschland davon ab, ihren Kunden öffentliches WLAN anzubieten. Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter rund 500 Unternehmen würde fast die Hälfte alle Händler gerne WLAN zur Verfügung stellen.

Was bedeutet Störerhaftung? (Redaktion Gawina)
Als Störerhaftung bezeichnet man im deutschen Recht die Verantwortlichkeit eines Störers als Handlungsstörer, Zustandsstörer oder Mitstörer. Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.(Quelle wikipedia)

„Ohne Störerhaftung könnte sich das WLAN-Angebot deutscher Einzelhändler verdoppeln oder verdreifachen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mehr als die Hälfte der Befragten gab in der HDE-Umfrage an, rechtliche Risiken seien das Haupthindernis bei der Installation eines öffentlichen WLAN-Angebots. Die Störerhaftung macht den Anbieter eines WLAN für eventuelle illegale Downloads der Nutzer verantwortlich.

„Die Politik muss die Störerhaftung beseitigen. Der Handel steckt mitten in der Digitalisierung. Regelungen wie diese verhindern die Umsetzung innovativer Ideen“, so Tromp weiter. Im aktuellen Strukturwandel seien Multi-Channel-Strategien, bei der der stationäre Handel mit Online-Angeboten verknüpft wird, entscheidend für den künftigen Erfolg der Einzelhändler.

Dabei werde der Einsatz neuer Technologien auch im Ladengeschäft immer wichtiger. Der Einsatz von Beacons oder das Bezahlen per Handy setzten eine Internet-Verbindung für die Smartphones der Kunden voraus. An vielen Standorten sei das aber nur über WLAN erreichbar. „Viele neue Technologien haben nur dann eine Chance, flächendeckend Anwendung zu finden, wenn ein funktionierender Internetzugang sichergestellt ist. Der Handel braucht diesen Zugang in die digitale Welt“, so Tromp.

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