Die Bau- und Gartenfachmärkte in Deutschland müssen sich erneut mit drohenden Erschwernissen durch die geplanten Ausgestaltungen von EU-Verordnungen auseinandersetzen. Diesmal ist es die EU-Batterieverordnung (EUBR), die der Branche nicht unerhebliche Sorgen bereitet.
„Die grundsätzlichen Ziele einer verantwortungsvollen, nachhaltig geprägten und vor allem menschenrechtskonformen Lieferkette unterstützen all unsere Mitglieder natürlich vollumfänglich. Allerdings ist die aktuell geplante Ausgestaltung der Batterieverordnung nicht nur eine deutliche Mehrbelastung für Händler wie Hersteller durch entsprechende Nachweispflichten, sie würde auch weitreichende Haftungsfolgen auslösen, die vom Handel unmöglich zu tragen wären“, betont BHBHauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst.
Dabei sieht sich der BHB unisono mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), der in einem Brief an Bundesumweltminister Carsten Schneider bereits ebenfalls umfangreiche Korrekturen an der EUBR fordert.
Besonders problematisch ist hierbei, dass die EUBR parallel zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) nun auch eigenständige und darüberhinausgehende Sorgfalts- und Kontrollpflichten vorsieht. Während die CSDDD einen risikobasierten Ansatz verfolgt, mit dem Unternehmen ihre Risiken je nach Möglichkeit ihrer Einflussnahme auf die entsprechende Lieferkette priorisieren können, sieht die EUBR eine jeweils produktbezogene Konformitäts- und Zertifizierungslogik mit weitreichenden Haftungsfolgen vor, die Wirtschaftsakteure auch ohne eigene Produktionsaktivitäten trifft, sofern sie Gerätebatterien als erster Wirtschaftsakteur in den EU-Binnenmarkt importieren. Folge: Händler müssten die Lieferkette der Gerätebatterien bis zur Rohstoffgewinnung in der Mine transparent und verifizierbar offenlegen, wobei in den allermeisten Fällen die Möglichkeit fehlt, diese zu verifizieren oder auch nur transparent nachzuvollziehen. Dazu kommt, das exakte Handlungsleitlinien seitens der EUKommission bereits mehrfach verschoben wurden, der Anwendungsbeginn nun allerdings auf August 2027 fest terminiert ist.
Im Verbund mit anderen Händlern fordert auch der BHB hier dringend Nachbesserung. Diese sollte u.a. daraus bestehen, dass die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht mehr Bestandteil der Batterieverordnung EUBR sind, sondern komplett in der übergeordneten CSDDD gebündelt zur Anwendung kommen. So ließe sich verhindern, so Dr. Peter Wüst, dass sich unnötige und komplexe Einzelregelungen zu einer überbordenden zusätzlichen Belastung besonders im Handel aufbauen.
„Wir appellieren an die zuständigen Behörden, Ihren Einfluss auf die Europäische Kommission auszuüben und in den ausführenden Gremien zeitnah auf eine Anpassung der EUBR zu drängen. Sollte dies bis zum geplanten Anwendungsbeginn im August 2027 nicht möglich sein, muss es zumindest erst einmal eine aufschiebende Frist von mindestens zwölf Monaten geben“, so Wüst. Für den DIY-Handel sei eine EU-weit praktikable und verhältnismäßige Umsetzung unerlässlich.