Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Einführung eines Industriestrompreises bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich und weitere Spitzenpolitiker seine Forderung nach bezahlbaren Stromkosten für alle Branchen. Daher lehnt der HDE einen Industriestrompreis ab und spricht sich für die Absenkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Minimum aus.
„Die hohen Energiekosten fordern den bereits krisengeschüttelten Einzelhandel zusätzlich heraus. Eine einseitige Subvention nur für energieintensive Industrien ist ein Irrweg. Die gesamte Wirtschaft braucht bezahlbare Strompreise“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die Debatte über die Einführung eines Industrie- oder Transformationsstrompreises führe am Ziel vorbei. Es müsse vielmehr darum gehen, allen Unternehmen am Standort Deutschland wirtschaftlich gute Rahmenbedingungen zu bieten.
Eine sinnvolle Maßnahme wäre aus Sicht des HDE eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Minimum. „Davon profitieren alle. Kein Unternehmen würde mit seinen Energiekosten allein gelassen“, betont von Preen. Der Einzelhandel selbst leiste bereits seit Jahren einen großen Beitrag zur Energiewende. Die Branche gehe beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur voran und setze sich für mehr Energieeffizienz ein. „Maßnahmen für bezahlbare Stromkosten am Handel vorbei zu gestalten, ist nicht der richtige Weg“, so von Preen weiter.
Die Inflationsrate in Deutschland wird im August 2023 voraussichtlich +6,1 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juli 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +5,5 % (Juli 2023: +5,5 %).
Nach einer insgesamt stabilen Entwicklung im Vormonat muss die Verbraucherstimmung in Deutschland im August wieder einen Rückschlag hinnehmen. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung sind rückläufig. GfK prognostiziert für das Konsumklima im September -25,5 Punkte und damit 0,9 Punkte weniger als im August dieses Jahres (revidiert -24,6 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK Konsumklimastudie für August 2023.
Die Stimmung in den deutschen Chefetagen hat sich weiter eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im August auf 85,7 Punkte gefallen, nach 87,4 Punkten(saisonbereinigt korrigiert) im Juli. Das ist der vierte Rückgang in Folge. Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage fiel auf den niedrigsten Stand seit August 2020. Zudem blicken die Unternehmen pessimistischer auf die kommenden Monate. Die Durststrecke der deutschen Wirtschaft verlängert sich.
Die regierungstragenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Niedersächsischen Landtag das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes“ eingebracht. Es sieht unter anderem eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vor und ein umfassendes Verbot des Torfabbaus in Niedersachsen. 
Aktuelle Zahlen belegen: Ob ein Produkt gekauft wird, ist zu 70 Prozent von der Wahrnehmung eines Unternehmens abhängig. Diese hängt – genauso wie die Bereitschaft, Marken oder Produkte weiterzuempfehlen – heute stärker denn je mit dem nachhaltigen Engagement des jeweiligen Unternehmens zusammen. 
Die Entwicklung hatte sich schon nach dem ersten Quartal angedeutet: Das Jahr 2023 bleibt für die Bau- und Gartenfachmärkte in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz schwierig. 


Vom 14. August 2023 bis zum Jahresende verwandelt sich der Kassenbon beim Einkauf im Blumen- und Pflanzenfachhandel in ein Gewinnlos. Beim „Blumen-Bon“-Gewinnspiel warten jeden Monat aufs Neue fünf Einkaufsgutscheine über 250 Euro auf die Verbraucher. 

Die Verträge sind unterzeichnet, die Neuausrichtung am Niederrhein damit besiegelt: Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG (RWZ) bringt das Geschäft der RWZ-Agrarläger und Raiffeisen-Märkte in Aldekerk, Issum, Wankum und Kevelaer sowie das Geschäft des Raiffeisen-Bauzentrums Wankum in die Raiffeisen Niederrhein GmbH (RNG) ein. Letztere ist bereits jetzt ein Gemeinschaftsunternehmen der Bezugs- und Absatzgenossenschaft eG (BAG) Rees und der RWZ. Die neu formierte Gesellschaft, an der die RWZ mehrheitlich beteiligt ist, erhält den Namen Raiffeisen Agrarhandel Niederrhein GmbH (RAN) und wird operativ ab dem 01.01.2024 an den Start gehen.