ZVG begrüßt geplante Lockerung bei der Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeit zu verringern und die Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern und Eltern zurückzunehmen. Es sei aber wünschenswert, dass diese Erleichterungen auch für die Betriebe im Gartenbau und in der Landwirtschaft, die dem Mindestentgeldtarif unterliegen, gelten.
Der ZVG hatte in der Vergangenheit wiederholt auf die praxisferne Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes hingewiesen und in einem Positionspapier vor den bürokratischen Herausforderungen für die Gartenbaubetriebe gewarnt. „Ich bin erleichtert, dass die von uns angemahnten Änderungen zumindest teilweise letztendlich doch Gehör bei der Arbeitsministerin gefunden haben“, zeigte sich ZVG-Präsident Jürgen Mertz zufrieden. „Wie groß die Erleichterungen sein werden, wird sich aber erst zeigen, wenn die tatsächlichen Verordnungstexte vorliegen“, so Mertz weiter.

ZVG-Präsident Mertz freut sich über großen Zuspruch aus der Branche
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„Eine Verbesserung der Energieeffizienz für die Gartenbaubetriebe ist enorm wichtig. Sie darin zu unterstützen und sich für bessere Rahmenbedingungen einzusetzen war und ist dem ZVG ein großes Anliegen. Umso zufriedener bin ich, dass nun eine solide finanzielle Basis geschaffen worden ist“, so ZVG-Präsident Mertz (Foto).




