Der Zusammenschluss zwischen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA (OBI) und der bauMax AG (Baumax) wurde von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie vom Bundeskartellanwalt freigegeben.
Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA, Deutschland erwirbt damit durch den Abschluss langfristiger Mietverträge die alleinige Kontrolle über rund zwei Drittel der insgesamt 105 Baumarktstandorte und damit über einen wesentlichen Unternehmensteil der bauMax AG. Im Rahmen der Transaktion wird OBI zudem das Eigentum an bestimmten Vermögensgegenständen von Baumax erwerben.
OBI erwirbt durch die beabsichtigte Anmietung die alleinige Kontrolle über 68 der 105 Baumax Standorte:
• 48 ausgewählte von 65 Standorten in Österreich;
• alle 14 Standorte in der Slowakei;
• alle 2 Standorte in Slowenien;
• und 4 ausgewählte von 24 Standorten in der Tschechischen Republik.
Folgende Standorte in Österreich sollen von OBI übernommen werden:
1. Hermagor
2. Bruck/Mur
3. Feldkirchen),
4. Graz-Ost
5. Neulengbach
6. Rosental
7. St. Valentin
8. Krems
9. Gmünd
10. Freistadt
11. Mauthausen
12. Hallein
13. Braunau
14. Ried-Aurolzmünster
15. Bischofshofen
16. Tulln-Langenrohr
17. Liezen 18. Klagenfurt
19. Horn-Frauenhofen
20. Amstetten
21. Vöcklabruck
22. Wien 21 -Brünnerstraße
23. Dornbirn
24. Gmunden
25. Wels-Nord
26. Lienz
27. Salzburg Süd (Maxglan)
28. Villach-Süd
29. Mattighofen
30. Linz-Dornach
31. Stockerau
32. Linz Kleinmünchen
33. Vomp
34. Linz-Leonding 35. Salzburg-Lengfelden
36. Wien 22-Aspern
37. Schwechat
38. Gänserndorf
39. Rankweil
40. Wiener Neustadt
41. Mürzzuschlag/Hönigsberg
42. Pöchlarn
43. Neunkirchen
44. Zwettl
45. Völkermarkt
46. Wien 17
47. Klosterneuburg
48. Schärding
Im Rahmen von mehrmonatigen Gesprächen konnte sich die Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit dem Bundeskartellanwalt ein umfassendes Bild von dem Zusammenschluss machen.
Umfangreiche Marktuntersuchungen
Die BWB hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellanwalt und der Europäischen Kommission den Zusammenschluss im Rahmen einer umfangreichen Vorprüfung (Pränotifikationsgespräche) eingehend untersucht.
Es wurden Auskunftsverlangen ausgesendet sowie eine detaillierte Marktuntersuchung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut durchgeführt um den relevanten Markt näher zu analysieren.
Insbesondere in den Ballungszentren Wien und Graz war eine detailliertere Analyse erforderlich, da die Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Bundeskartellanwalt zunächst wettbewerbsrechtliche Bedenken hatten. Daher wurde eine Kundenbefragung in Auftrag gegeben.
Die umfangreiche Marktuntersuchung diente insbesondere zur Klärung
• des sachlich und geographisch relevanten Marktes,
• und ob OBI in bestimmtem Gebieten eine lokale marktbeherrschende Stellung durch den Zusammenschluss erlangen könnte.
Durch den Zusammenschluss kommt es zwar zur einer erhöhten Marktanteilsaddition am nationalen Markt, aber es sind genügend Wettbewerber vorhanden, die verhindern, dass durch den Zusammenschluss eine Marktbeherrschung von OBI nach dem aktuell dargelegten Sachverhalt entstehen könnte. Zudem wurde bezüglich eines Standortes in Graz sichergestellt, dass dieser von einem Dritten übernommen wird. Damit wird ein neuer starker Wettbewerber im Raum Graz auf den Markt kommen.
Der Zusammenschluss wurde daher von der Bundeswettewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt freigegeben und es wurde kein Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. (Quelle: Bundeswettbewerbsbehörde BWB)