Mini- und Midijob: HDE kritisiert Aufzeichnungspflichten und Kosten

von Bernhard Simon

Mit Blick auf den am 1. Februar 2022 vom Bundesarbeitsministerium vorgestellten Gesetzentwurf mit weitreichenden Änderungen für die geringfügige Beschäftigung (Minijob) und die Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner aktuellen Stellungnahme vor einer Überforderung der Handelsunternehmen.

Insbesondere die geplante Verschärfung der Arbeitszeiterfassung beim Minijob und die neue Kostenverteilung zulasten der Arbeitgeber beim Midijob könnten aus Sicht des Verbandes zur Belastung für die Branche werden.

„Es ist gut, dass der Gesetzgeber zügig mit den im Koalitionsvertrag formulierten Anpassungen beim Minijob beginnt. Allerdings muss es bei der Anhebung und Dynamisierung der Verdienstgrenze bleiben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht die angekündigte Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro pro Monat sowie eine Dynamisierung entsprechend der künftigen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vor.

Darüber hinaus enthält der Entwurf jedoch auch wesentlich strengere Pflichten zur Arbeitszeiterfassung beim Minijob. Demnach soll der Beginn der täglichen Arbeitszeit künftig jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet werden. „Die bürokratischen und kostenintensiven Verschärfungen bei der Arbeitszeiterfassung unterstellen den Arbeitgebern pauschal missbräuchliches Verhalten und sind inakzeptabel. Zudem würden davon vor allem kleine Unternehmen in der pandemiebedingt schwierigen Zeit massiv überfordert“, betont Genth. Auch die ebenfalls im Gesetzentwurf angelegten Verschärfungen bei gelegentlichen, unvorhergesehenen Überschreitungen der monatlichen Verdienstgrenze schränke die Flexibilität beim Minijob unnötig weiter ein und sei daher nicht sinnvoll.

Kritisch sieht der HDE darüber hinaus, dass der Gesetzentwurf eine Anhebung der Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro im Monat sowie vor allem auch eine gänzlich neue Verteilung der Beitragslast zu Ungunsten der Arbeitgeber vorsieht. Bislang wird die Teilzeit im Bereich der Midijobs durch einen abgesenkten Beitragssatz für Beschäftigte gefördert. Arbeitgeber hingegen haben keinerlei Vorteil, da ihre Beitragslast beim Midijob gleichbleibend ist.

„Jetzt sollen Arbeitgeber offenbar durch höhere Kosten für die Beschäftigung von Teilzeitkräften bestraft werden. Dabei hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen, immer neue Ansprüche auf Teilzeit für Beschäftigte wie etwa die Brückenteilzeit einzuführen. Die geplanten Änderungen bei den Midijobs sind daher unangebracht und in keiner Weise vom Koalitionsvertrag gedeckt“, so Genth weiter.

Hier seien nun die Bundestagsfraktionen gefragt, den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium im weiteren Gesetzgebungsverfahren wieder auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung und Dynamisierung der Verdienstgrenze beim Minijob zurückzuführen. Ansonsten drohe eine nicht gerechtfertigte Umverteilung von Kosten zulasten der Arbeitgeber im Bereich der Teilzeit.

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