BGL-Präsident August Forster warnt vor Wettbewerbsverzerrungen zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Anlass ist die erforderliche Umsetzung der europäischen Vorgaben. Das neue Gesetz soll das deutsche Vergaberecht einfacher, anwenderfreundlicher und unbürokratischer gestalten.
„Wir als Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) begrüßen grundsätzlich die Reform des Vergaberechts, denn klare Regeln und transparente Vergabeverfahren sorgen sowohl für unsere Betriebe als auch den Auftraggeber für Rechtssicherheit und sichern so den Wettbewerb“, sagt BGL-Präsident August Forster. Jedoch sieht der Branchenverband der Landschaftsgärtner besonders die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Inhouse-Vergabe kritisch.
„Bei den Vorschriften für Inhouse-Geschäfte handelt es sich defacto um eine Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit der öffentlichen Hand auch in Geschäftsfeldern, die ohne Probleme von der Privatwirtschaft abgedeckt werden. Schon jetzt sind die Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus oft durch Wettbewerbsverzerrungen belastet, die durch ungleiche Rahmenbedingungen zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand entstehen“, erklärt Forster.
Aus Sicht des BGL-Präsidenten ist es widersprüchlich und bedauerlich, wenn Vorschriften für das Vergabeverfahren wettbewerbsverzerrenden Aktivitäten Vorschub leisten. „Wir beobachten eine starke Tendenz der Kommunen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit weiter auszudehnen. Dazu kommt die geplante Befreiung interkommunaler Zweckverbände von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent“, so Forster, der durch diese Entwicklung auch Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft gefährdet sieht.