Bald risikofreies WLAN in Sicht

von Bernhard Simon

HDE LogoDer Handelsverband Deutschland begrüßt die nach Medienberichten in der Koalition gefundene Einigung zur Abschaffung der WLAN Störerhaftung. Damit wird es Einzelhändlern ermöglicht, öffentliche WLAN-Angebote zu unterbreiten, ohne Abmahnungen zu riskieren.

Die Störerhaftung war bisher Haupthindernis für eine stärkere Verbreitung von WLAN-Angeboten im Einzelhandel. „Die Abschaffung sorgt für Rechtssicherheit und bietet dem stationären Handel die Chance, verstärkt digitale Services anzubieten“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. Mit der Abschaffung der Pflicht für eine Vorschaltseite scheine nun ein praxistaugliches Gesetz in Aussicht.

WLAN im Einzelhandel ist die Grundlage für viele Technologien und Anwendungen, da der Internetzugang aufgrund von baulichen Begebenheiten oft nur durch WLAN sichergestellt werden kann. Dazu zählen Anwendungen wie das Mobile Bezahlen, Innen-Navigation oder die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beacon-Technologie.

Was ist Beacon-Technologie?

Kern der Beacon-Technologie sind kleine Geräte – sogenannte Beacons – von der Größe einer Streichholzschachtel, die entweder batteriebetrieben oder mit permanentem Stromanschluss in Räumen oder an Objekten installiert werden können. Auch Smartphones können als Beacon fungieren und sind attraktiv für Unternehmen, die zum Beispiel iPads als Informationszugriff ähnlich wie Apple in seinen Stores einsetzen. Ein solches Beacon – zu Deutsch Leuchtfeuer – sendet in kurzen, regelmäßigen Abständen im 2,4 GHz-Band eine eindeutige Kennung, die sogenannte UID (Unique ID).

Nicht zuletzt können Einzelhändler nun auch einem Kundenwunsch nachkommen: 70 Prozent der Kunden wünschen sich kostenlose WLAN-Angebote beim Einkaufen.

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