Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am gestrigen Sonntag, 22. März 2020 folgende 9 Punkte die mit den Länderchefs vereinbart und beschlossen wurden:
1.Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2.In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter eins genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch von zwei Metern einzuhalten.
3.Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren [nicht] im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4.Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
5.Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6.Gastronomiebetriebe werden geschossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7.Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
8.In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9.Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus noch Zusatzmaßnahmen die entsprechend beachtet werden müssen.
Die Handelsunternehmen der Baumarktbranche werden auch in der derzeitigen Ausnahmesituation weitestgehend auf die Öffnung am Sonntag verzichten. „Die überwiegende Anzahl der Branchenhändler hat aktuell signalisiert, dass sie die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zur Erweiterung der Öffnungszeiten auf Sonntage nicht umsetzen wird“, resumiert BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst die Lage nach Telefonkonferenzen mit allen Händlern.
Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Was braucht der Handel von der Politik, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?
Trading Statement 2019/20: Umsatzziele erreicht / Bau- und Gartenmärkte wachsen um 8,1% / Baustoffhandel legt um 13,2% zu / Albrecht Hornbach rechnet wegen der Coronakrise mit spürbaren Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2020/21: „Zum Glück sind wir aber in der Lage, auch Durstphasen zu überstehen.“
Mit der neuen Kampagne „Mein Grün und Alles“ rückt COMPO die individuellen Beziehungen von Pflanzenliebhabern zu ihren grünen Schätzen in den Fokus
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Die Corona-Krise bringt alle Gartenbaubetriebe in Existenznot. Benötigt werden dringend direkte Finanzhilfen und Saisonarbeitskräfte für Pflanzung und Ernte.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) hat auf 



