Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch EDEKA untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt.
Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden.
Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben wettbewerbliche Probleme verursacht. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln ohnehin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus EDEKA, REWE und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern wäre weiter gestiegen.
Die nach der Abmahnung des Vorhabens von den Beteiligten vorgelegten Kompromissvorschläge (sogenannte Zusagen) waren nicht geeignet, die vom Bundeskartellamt festgestellten wettbewerblichen Probleme auf den betroffenen Märkten zu lösen.
Bei der Bewertung des Vorhabens hat das Bundeskartellamt alle Vertriebsschienen des Lebensmitteleinzelhandels vom Vollsortimenter wie REWE und EDEKA bis hin zum Hard-Discounter wie Aldi berücksichtigt. Das Bundeskartellamt hat die Märkte entsprechend des Einkaufsverhaltens der Verbraucher lokal oder regional abgegrenzt. In den großen Städten wurde auch die konkrete Wettbewerbssituation in Stadtbezirken und Ortsteilen ermittelt. Kaiser’s Tengelmann ist danach in den betroffenen regionalen Markträumen fast durchweg mit Marktanteilen zwischen 10 und knapp 30 % eine wichtige Wettbewerbskraft und verfügt über ein – für den potenziellen Erwerber – wertvolles Standortnetz.
Die umfangreichen Ermittlungen haben gezeigt, dass die geplante Übernahme zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbsdrucks in zahlreichen Markträumen führen würde. Teilweise wäre die bereits mit Abstand führende Marktposition von Edeka weiter verstärkt worden. Aber auch in lokalen und regionalen Markträumen, in denen nicht EDEKA, sondern der enge Wettbewerber REWE marktführend ist, war aufgrund der aus Sicht des Verbrauchers sehr ähnlichen Vertriebskonzepte und der entsprechend ausgeprägten wettbewerblichen Nähe der Anbieter von einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auszugehen.