Gabriel nennt aufschiebende Bedingungen für mögliche Ministererlaubnis
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat am 12. Januar die vorgesehenen Bedingungen für die beabsichtigte Erteilung einer Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka genannt. Damit sollen Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen im Falle einer Übernahme gesichert werden.
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie © BMWi
Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung stehen im Mittelpunkt
„Erst wenn die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, kann der beabsichtigte Verkauf von Kaiser’s Tengelmann an Edeka vollzogen werden“, betonte Gabriel. Durch die vorgesehenen Bedingungen des BMWi für die Ministererlaubnis sollen die konkreten Beschäftigungsverhältnisse der rund 16.000 Arbeitnehmer von Kaiser’s Tengelmann durch den Abschluss von Tarifverträgen abgesichert werden. Die von Edeka bisher vorgelegte Absicherung in Form von freiwilligen Betriebsvereinbarungen lediglich für die Arbeitnehmer in den Regionen Berlin und Nordrhein wurde als rechtlich unsicher und unzureichend angesehen.
Die vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen des BMWi sind den Verfahrensbeteiligten im Rahmen des rechtlichen Gehörs übersandt worden. Die Antragsteller und die Beigeladenen haben jetzt 14 Tage Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Erst danach trifft der Bundeswirtschaftsminister seine endgültige Entscheidung.
Bei der Ministererlaubnis geht es um die Prüfung von Gemeinwohl-Argumenten bei der geplanten Übernahme, die nach genauer Prüfung und Abwägung die wettbewerbsrechtlichen Argumente des Bundeskartellamts zumindest aufwiegen müssen. Ende April 2015 wurde der Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gestellt.