ZVG fordert mittelstandsorientierte Umsetzung des Gesetzes
Der Zentralverband Gartenbau e.V. sieht sich in seinem Anliegen, Wettbewerbsgleichheit privater Unternehmen gegenüber Betrieben der öffentlichen Hand zu gewährleisten, auch nach dem heutigen Parlamentsbeschluss bestätigt.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die näher bestimmt, wann Tätigkeiten von Kommunen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Nach den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses ist die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen. Demnach dürfen private Unternehmen gegenüber öffentlichen Anbietern nicht benachteiligt werden. Dieser ausdrückliche Hinweis wäre ohne das Engagement der Verbände nicht erreicht worden.