Neue Umsatzbesteuerung in der interkommunalen Zusammenarbeit

by Bernhard Simon

ZVGZVG fordert mittelstandsorientierte Umsetzung des Gesetzes

Der Zentralverband Gartenbau e.V. sieht sich in seinem Anliegen, Wettbewerbsgleichheit privater Unternehmen gegenüber Betrieben der öffentlichen Hand zu gewährleisten, auch nach dem heutigen Parlamentsbeschluss bestätigt.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die näher bestimmt, wann Tätigkeiten von Kommunen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Nach den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses ist die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen. Demnach dürfen private Unternehmen gegenüber öffentlichen Anbietern nicht benachteiligt werden. Dieser ausdrückliche Hinweis wäre ohne das Engagement der Verbände nicht erreicht worden.

Gemeinsam mit anderen mittelständischen Verbänden, – so u.a. mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) hatte der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) vor einer gesetzlichen Manifestierung der Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittelständischer Familienunternehmen gewarnt. „Wir konnten die fehlende Wettbewerbsgleichheit deutlich machen, auch wenn das Gesetzesvorhaben letztendlich nicht fallen gelassen worden ist. Nun müssen in der Umsetzung des Gesetzestextes auch die Interessen des Mittelstandes stärker berücksichtigt werden“, so ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

„Durch den Hinweis auf die europäischen Regelungen zur Wettbewerbsverzerrung wird gewährleistet, dass nicht nur die gärtnerischen Betriebe, sondern auch viele andere mittelständische Anbieter von Dienstleistungen sowie zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben“, so Fleischer weiter. Es bleibt eine Daueraufgabe des ZVG auch weiterhin immer wieder deutlich zu machen, dass Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen steuerlich nicht gegenüber der privaten Wirtschaft bevorzugt werden dürfen.

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