ZVG kritisiert geplante Implementierung von AnaCredit
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) befürchtet bei einer Implementierung des Kreditmeldewesens AnaCredit (Analytical Credit Datasets) erhebliche Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe an klein- und mittelständische gärtnerische Unternehmen.
Was bedeutet AnaCredit?
Der EZB-Rat hat am 18. Mai 2016 die Verordnung zur Implementierung des statistischen Kreditmeldewesens AnaCredit beschlossen. Diese tritt zum 31. Dezember 2017 in Kraft. AnaCredit steht für „Analytical Credit Datasets“. Die flexibel auswertbaren Datenbestände sollen innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) statistischen und bankaufsichtlichen Zwecken, aber auch der Finanzstabilität und Geldpolitik dienen. Mikro- und makroprudenzielle Analysen sollen auf Basis dieser Daten dazu beitragen, Risiken innerhalb des Finanzsystems frühzeitig zu identifizieren.
Gemäß der AnaCredit-Verordnung („ECB Regulation on the collection of granular credit and credit risk data – AnaCredit“) sind zunächst Kreditinstitute meldepflichtig. Eine spätere Ausweitung auf den gesamten finanziellen Sektor ist nach weiteren Kosten-Nutzenanalysen möglich.
Im März dieses Jahres hatte der ZVG über den Europaabgeordneten Albert Dess (CSU) eine parlamentarische Anfrage zu der EZB-Verordnung an die EU-Kommission gestellt. Die Antwort der Kommission, dass bei AnaCredit kein Widerspruch zu EU-Wirtschaftsförderprogrammen wie COSME (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) oder EFSI (Europäischer Fonds für strategische Investitionen) bestehe, bezeichnet der ZVG als nicht zufriedenstellend.