Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft(BMEL) und der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) suchen innovative Köpfe.
Hervorragende, beispielgebende Innovationen im
Gartenbau werden auch im kommenden Jahr wieder vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2017“ ausgezeichnet.
Ab sofort können gartenbauliche Unternehmen oder Firmen aus vorgelagerten Bereichen bis zum 15. März 2017 beim BMEL oder beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) anmelden.
Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Baumschule und dem Zierpflanzenbau. Auch Firmen aus den vorgelagerten Bereichen, welche Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln und Hersteller von Produkten und Zubehör sind aufgerufen. Ebenso sind andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher-, züchterischer-, technischer-, kulturtechnischer- oder betriebswirtschaftlicher Art handeln. Aber auch beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen sind gefragt.
Einsendeschluss ist der 15. März 2017
Das Bundeskabinett hat in einer Rechtsverordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 in Deutschland von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde steigt. Damit setzte das Kabinett die Empfehlung der Mindestlohn Kommission um, die diese im Juni vorgelegt hatte.

Die Niederlande sind Partnerland und das Neuheitenschaufenster feiert Jubiläum