Landgard protegiert „Deutsche Gärtnerware“

von Bernhard Simon

landgard-neuQualitätsoffensive mit Deutscher Gärtnerware – Lizenzvertrag regelt Kriterien für Labelnutzung

Der Wunsch nach Regionalität ist einer der gesellschaftlichen Megatrends der Gegenwart. Landgard entspricht diesem Trend durch das klare Bekenntnis zu deutschen Erzeugern und deren Produkten.

Ein Beispiel aus dem Bereich Blumen & Pflanzen ist das Programm „Deutsche Gärtnerware“, bei dem die Produkte deutscher Erzeugerbetriebe im Rahmen einer umfangreichen Kampagne besonders in den Mittelpunkt gerückt werden. Im Rahmen der begleitenden Maßnahmen können sich die beteiligten Erzeuger als Produzenten deutscher Gärtnerware präsentieren.

Deutsche Gaertnerware_Flyer_DL_RZ.inddDeutsche Gärtnerware: Start einer Qualitätsoffensive (Foto: Landgard)

Landgard Anlieferer, die mit ihren Produkten am Programm „Deutsche Gärtnerware“ teilnehmen möchten, können dazu einen Vertrag mit der Landgard Blumen & Pflanzen GmbH schließen. Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Kennzeichnung des lizenzierten Produktes gewährleistet wird, um Verwechslungen mit nicht lizenzierten Produkten auszuschließen.Weitere Vorgaben im Rahmen der Lizenzvereinbarung betreffen die Verwendung des Logos „Deutsche Gärtnerware“ und den ausschließlichen Vertrieb der lizenzierten Produkte über die Landgard Vertriebswege.

Darüber hinaus werden im Vertrag Qualitätsstandards für die Waren festgelegt, die als „Deutsche Gärtnerware“ vermarktet werden. Der Lieferant erhält das Recht für die Nutzung der Marke „Deutsche Gärtnerware“, wenn er zu Beginn und während der gesamten Laufzeit des Lizenzvertrags die Einhaltung der folgenden Punkte gewährleistet:

•Die vermarktete Ware entspricht den Qualitätsanforderungen A1 in Anlehnung an die VBNRichtlinien. Ware mit minderen Qualitätskriterien als A1 darf nicht unter der Marke „Deutsche Gärtnerware“ vertrieben werden.

•Die Ware ist mindestens zwei Drittel der Kulturdauer im Betrieb des Lieferanten kultiviert worden. Die Kulturdauer beginnt mit der Produktion der Jungpflanzen bzw. der Verwendung der unbewurzelten Stecklinge. Sollte die Jungpflanzenproduktion bereits in Deutschland erfolgt sein, kann diese Produktionszeit der Kulturdauer im Betrieb des Lizenznehmers angerechnet werden.

•Der Lieferant ist einem Zertifizierungssystem wie GlobalG.A.P., MPS oder einem vergleichbaren System angeschlossen und verpflichtet sich, die in dem System geforderten Zertifizierungsbedingungen zu erfüllen und aufrecht zu erhalten.

•Der Lieferant erklärt sich zur Teilnahme an einer freiwilligen Untersuchung der sozialen Bedingungen bereit, unter denen die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter tätig sind, entsprechend den jeweiligen Regelungen der QS GmbH bzw. nach GRASP oder des von ihm gewählten vergleichbaren Systems.

•Der Lieferant erklärt sich bereit, die Beprobung im Rahmen des Landgard Rückstandsmonitoringsystems durchführen zu lassen. Ferner gewährt er Landgard während der gesamten Produktions- und Vermarktungsphase Einblick in die Dokumentation sowie die Warenbegleitpapiere der Produkte mit der Bezeichnung „Deutsche Gärtnerware“.

•Der Lieferant hält alle nach deutschem Recht verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für den Anbau gärtnerischer Produkte ein.

Die Höhe der Gebühr für die Teilnahme am Programm „Deutsche Gärtnerware hängt vom jeweiligen Status des Lieferanten ab. Dabei ist die Markenlizenz für Vollanlieferer kostenlos und es werden lediglich 250 Euro für die Prüfung der Qualitätsanforderungen fällig. Bei Teilanlieferern kommen jährlich 500 Euro Markenlizenzkosten hinzu.

Weitere Informationen zur Lizenzierung für „Deutsche Gärtnerware“ erhalten interessierte Erzeuger in der Abteilung Erzeugermanagement sowie bei der Hotline des Erzeugermanagements.

Hotline Erzeugermanagement
Tel.: +49 2832 921-3111
erzeugermanagement@landgard.de

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