Kann ich als Deutscher eine Firma in den Niederlanden gründen?

von Bernhard Simon

Die Niederlande exportieren im Jahr Blumen für mehr als sechs Milliarden Euro. Auf nahezu der Hälfte der Fläche in den Niederlanden wachsen Blumen. Das Land ist damit weltweit der Exportweltmeister in dieser Branche und der größte Abnehmer ist Deutschland. Deshalb könnte es eventuelle eine gute Idee sein, sein Unternehmen der grünen Branche gleich direkt in den Niederlanden zu gründen. Doch ist das als deutscher Staatsbürger so ohne Weiteres überhaupt möglich?

Die Firmengründung in den Niederlanden ist legal

Wer eine Firma in den Niederlanden gründen möchte, hat jedenfalls als Bürger der Europäischen Union auch das Recht dazu. Aufgrund der etwas anderen Rechtslage im Nachbarland empfiehlt es sich allerdings, für die Gründung Experten zu Rate zu ziehen, die einem bei den Behördengängen und allen weiteren erforderlichen Schritten professionelle Unterstützung bieten können.

Um ein Unternehmen zu gründen, wird zunächst in Anwesenheit eines Notars eine Gründungsurkunde erstellt. In den Niederlanden ist jeder Gewerbetreibende aufgrund des Handelsregistergesetzes verpflichtet, sich bei der „Kamer van Koophandel“ in das Handelsregister eintragen zu lassen. Wo der Eintrag genau erfolgt, ist dabei vom jeweiligen Sitz des Unternehmens abhängig. Welche Angaben dabei genau gemacht werden müssen, hängt hingegen vor allem von der gewählten Unternehmensform ab.

Wer in den Niederlanden Gewinne macht, muss sie auch dort versteuern. Bei Einzelgesellschaften kann die Steuerlast höher ausfallen als in Deutschland. Das liegt daran, dass bei unseren Nachbarn die Steuerprogression wesentlich früher einsetzt als bei uns. Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften liegt hingegen zwischen 20 und 25 Prozent.

Viele Gründer entscheiden sich bei der Gesellschaftsform für eine sogenannte BV. Die Abkürzung steht für „Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“ und ähnelt der in Deutschland bekannten GmbH. Im Unterschied dazu weist sie allerdings auch typische Züge einer Aktiengesellschaft auf. Die Kosten für die Gründung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und belaufen sich in der Regel auf etwa 2.500 bis 5.000 Euro.

Das niederländische Arbeitsrecht ist anders

Vor allem der rechtliche Umgang mit den Mitarbeitern unterscheidet sich erheblich von dem, was die meisten Arbeitgeber in Deutschland gewöhnt sind. Das gilt vor allem für die folgenden Punkte:

  • Regelungen im Arbeitsvertrag
  • Generelle Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Mindest- und Vertragslöhne
  • Auflösung des Arbeitsvertrages
  • Arbeitsschutz

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Bernhard Simon – 
Dienstleistungen für die “Grüne Branche”

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