Glyphosat-Genehmigung: Verlängerung nur um 18 Monate

von Bernhard Simon

ZVGZVG kritisiert konzeptloses Genehmigungsprozedere in Europa

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) kritisiert das Vorgehen der EU-Institutionen wie EU-Rat und EU-Kommission bei der Genehmigung des Pflanzenschutz-Wirkstoffes Glyphosat. Nachdem sowohl das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) als auch die Europäische Lebensmittelaufsichtsbehörde (EFSA) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien die Genehmigung des Wirkstoffes für 15 weitere Jahre empfohlen hatten, wäre eine Zustimmung durch den zuständigen EU-Ausschuss der Mitgliedstaaten nur folgerichtig gewesen.

Dennoch sprachen sich einige Mitgliedstaaten aufgrund des politischen Drucks von Interessenvertretern und Nichtregierungsorganisationen gegen eine Wiedergenehmigung aus anstatt ihre Entscheidung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen. „Dieses Vorgehen bei der Neu- oder Wiedergenehmigung von Wirkstoffen auf europäischer Ebene sollte einmalig bleiben und nicht zum Präzedenzfall werden“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Nachdem am Freitag, den 24.06.2016, erneut keine nötige Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine erfolgreiche Abstimmung zum Thema Glyphosat zustande kam, entschied auch das Kollegium der EU-Kommissare am Montag, den 27.06.2016, nicht über die künftige Genehmigung des Wirkstoffes. Die aktuelle Europa-Genehmigung des weit verbreiteten Wirkstoffes läuft Ende des Monats aus. Eine Entscheidung wurde nun am 28.06., nur zwei Tage vor dem Auslaufen der Zulassung des Wirkstoffes, getroffen.

Dieses Vorgehen ist für den ZVG vor dem Hintergrund der zahlreichen wissenschaftlichen Bewertungen, die für eine Wiederzulassung vorliegen, nicht nachvollziehbar.

Die EU-Kommission hatte auf eine Entscheidung der EU-Staaten zu Glyphosat gedrängt. In deren Kreis kam allerdings nicht die nötige Mehrheit zustande, zumal sich Deutschland enthielt. Die EU-Kommission hat am Dienstag, den 28.06. entschieden, den Wirkstoff lediglich um 18 Monate zu verlängern. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) ein weiteres Gutachten zu möglichen Gefahren der Substanz vorlegen.

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