Am 1. Januar 2025 trat eine weitere Regelung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung, kurz ChemBiozidDV in Kraft – mit spürbaren Konsequenzen für Handel und Endverbraucher. Für zahlreiche Biozide gibt es ein Selbstbedienungsverbot und die Notwendigkeit eines Abgabegesprächs durch eine sachkundige Person.
COMPO reagierte frühzeitig auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Während das breite nicht frei-verkäufliche Biozidsortiment bestehen bleibt, kontinuierlich optimiert und bedarfsgerecht ausgebaut wird, wird es durch ein wachsendes Zusatzsortiment erweitert, das auch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen garantiert frei verkäuflich und beratungsfrei bleibt. Ein integriertes Maßnahmenpaket aus Online-Schulungen zur Erlangung der Sachkunde und Verschluss-Displays zur Entlastung der Schränke unterstützen den Handel zusätzlich bei der erfolgreichen und rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen.

COMPO 2025: Sortimentserweiterung im Biozid-Portfoliio (Foto: © COMPO GmbH)
Innovative Sortimentserweiterung ab 2025
Während das bestehende Biozid-Portfolio auch in Zukunft verfügbar bleibt, wurde es bereits seit Anfang 2024 durch ein auch zukünftig garantiert frei verkäufliches und beratungsfreies Zusatzsortiment erweitert. Dieses wird kontinuierlich weiter ausgebaut und entspricht zu 100 Prozent den COMPO-Qualitätsansprüchen mit Blick auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Der COMPO Ameisen- und Insekten-Blocker, die COMPO Mückenspirale und der COMPO Ameisen-Blocker mit Wirkstoffen aus der Natur ergänzen schon heute das bestehende Biozid-Sortiment optimal. Seit Beginn der neuen Gartensaison 2025 ist das neue COMPO Ameisen- und Insektenspray und der COMPO Bettwanzenfänger dazu gekommen.
Beim COMPO Ameisen- und Insektenspray handelt es sich um ein Pumpspray auf Basis von Pfefferminzöl, das gegen zahlreiche kriechende und fliegende Insekten wirksam ist, z.B. Ameisen, Silberfischchen, Spinnen, Mücken, Tigermücken und Fliegen. Es duftet angenehm und dezent und kann bedenkenlos angewendet werden. Der COMPO Bettwanzenfänger ist eine insektizidfreie Klebefalle mit Lockstoff, die zuverlässig beim Monitoring und Identifizieren von Bettwanzen unterstützt. Alle genannten Produkte sind auch unter der neuen Richtlinie frei verkäuflich und beratungsfrei.
Zu den Erweiterungen des nicht frei-verkäufliche Biozidsortiments gehört beispielsweise das COMPO Bettwanzen- und Insektenspray. Das innovative Aerosolspray mit Chrysanthemenblütenextrakt ist besonders wirksam gegen Bettwanzen und andere kriechende und fliegende Insekten. Dank innovativem Sprühsystem ohne Treibgas gelingt das mit minimalem Wirkstoffeinsatz. Das COMPO Bettwanzen- und Insektenspray kann sowohl in Wohn- und Schlafräumen, an Möbeln sowie direkt am Reisegepäck eingesetzt werden. Der mitgelieferte Wechselsprühkopf inklusive Schlauchverlängerung sorgt für eine gezielte Anwendung, z.B. in Bettritzen. Mit einer Wirkdauer von bis zu einer Woche verfügt das Neuprodukt über eine Langzeitwirkung. Auch COMPO Ameisen-frei, COMPO Ameisen-Stopp und das COMPO Chrysanthol Mücken- und Fliegenspray sind seit Beginn der neuen Saison mit einer verbesserten Formulierung auf pflanzlicher Basis erhältlich.
Bei den erfolgreichen Bestandsprodukten des nicht frei verkäuflichen Biozid-Sortiments Sortiments ist der Einsatz des effektiven Wirkstoffs Chrysanthemenblütenextrakt COMPOs Antwort auf die zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für alternative Wirkstoffe.
Online-Fortbildung „Sachkunde Biozide“ qualifiziert für Abgabegespräche
Daneben bietet COMPO Online-Fortbildungen an, mit denen auch die vom Selbstbedienungsverbot betroffenen Produkte weiterhin verkauft werden dürfen. In drei Stunden erwerben Inhaber eines aktuell gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis die gesetzlich geforderte Qualifikation zur Abgabe von Biozid-Produkten. Es muss keine zusätzliche Prüfung absolviert werden. Die bescheinigte Schulungsteilnahme reicht als Qualifikationsnachweis aus und muss erst nach drei Jahren aufgefrischt werden. Bereits seit Juni 2024 finden wöchentlich bis zu 6 Schulungen statt. So ist dafür Sorge getragen, dass für alle Interessierten ein Schulungsplatz angeboten werden kann. Auch für Mitarbeitende, die noch keinen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen oder deren Sachkunde aufgefrischt werden muss, ist gesorgt. Sie finden im COMPO-Händlerportal bereits jetzt das passende Schulungsangebot.
Verschlussdisplays zur Entlastung der Schränke
Für Produkte, wie das COMPO Ameisen-frei und die COMPO Ameisen-Köder, die seit Januar unter das Selbstbedienungsverbot und die Beratungspflicht fallen, besteht die Möglichkeit, Verschlussmöglichkeiten für Displays zu erhalten, die auch bequem nachgerüstet werden können. Die Displays mit einer kleinen Grundfläche von 40 x 60 eignen sich auch ideal als Zweitplatzierung. Das entlastet die Schränke und sichert auch in der kommenden Saison die Umsätze im Biozidbereich.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Biozide vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Das regelt die ChemBiozidDV
Ob Mückenspirale, Ameisen-Köder oder Wespenspray, seit dem 1. Januar 2025 können Endverbraucher diese und viele weitere Biozide nicht mehr wie gewohnt frei-verkäuflich im Regal finden. Sie sind in verschlossene Schränke gewandert und dürfen – wie beim Pflanzenschutz – nur noch in einer Form angeboten und abgegeben werden, in der der Käufer keinen freien Zugriff auf das Biozid-Produkt hat.
Betroffen vom Selbstbedienungsverbot sind Produkte zur Bekämpfung von Insekten, Spinnen- und Schalentieren (sogenannte „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“). Rodentizide, Mittel zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren fallen ebenfalls unter die neue Richtlinie genauso wie Antifouling-Produkte zum Schutz vor unerwünschtem Bewuchs von Gegenständen, die sich im Wasser befinden.
Für die genannten Produkte ist auch für den stationären, den Online- und Versandhandel eine Beratungspflicht in Kraft getreten. Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien unterliegen zwar nicht dem Verbot der Selbstbedienung, setzen allerdings ebenfalls ein Abgabegespräch von einem sachkundigen Mitarbeiter im Verkauf voraus. Sachkunde bedeutet hier, dass ein Mitarbeitender zusätzlich zum gültigen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz bzw. Chemikalien-Verbotsverordnung eine Biozid-Fortbildung besucht hat. Damit entstehen ein enormer Schulungsbedarf und Handlungsdruck auf der Seite des Handels.
Um Handelspartner optimal auf die herausfordernden Rahmenbedingungen vorzubereiten und damit einhergehend für eine weiterhin hohe Kundenzufriedenheit zu sorgen, setzt COMPO Handelspartnern auf das oben beschriebene integrierte Maßnahmenpaket.

Die Verbraucherstimmung in Deutschland setzt im April ihre im Vormonat begonnene Erholung fort. Sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung verzeichnen spürbare Zuwächse, während sich die Konjunkturerwartung nur leicht verbessert. Die Sparneigung geht zudem deutlich zurück und stützt damit das Konsumklima: Der Indikator prognostiziert für Mai 2025 im Vergleich zum Vormonat (revidiert -24,3 Zähler) einen Anstieg um 3,7 Zähler auf -20,6 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen, Gründer der GfK, herausgegeben.
Selecta One, weltweit führendes Züchtungs- und Jungpflanzenunternehmen aus Stuttgart, gibt die Übernahme von Wagagai Ltd. bekannt, einer der größten Stecklingsfarmen der Welt, die am Ufer des Viktoriasees in Uganda liegt. Mit diesem Schritt sichert sich Selecta One langfristige Produktionskapazitäten in Ostafrika und unterstreicht sein Engagement für nachhaltige und sozial verantwortliche Unternehmensführung.
Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im April auf 86,9 Punkte, nach 86,7 Punkten im März. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage positiver. Die Erwartungen trübten sich jedoch ein. Die Unsicherheit unter den Unternehmen hat zugenommen. Die deutsche Wirtschaft stellt sich auf Turbulenzen ein.

In Reaktion auf die Prognose des Forschungsinstituts IGES für die Entwicklung der Belastung durch die Beiträge der einzelnen Sozialversicherungen bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Innerhalb der nächsten zehn Jahre erwartet IGES einen Anstieg der Beitragsbelastung von gut 42 auf 49 Prozent. Der HDE spricht sich für eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent aus.