Verbände fordern mehr Praxisbezug in der Hochschulausbildung

von Bernhard Simon

Gemeinsames Positionspapier von BGL, bdla und BdB zur Hochschulausbildung

Die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Fachkräftesicherung ein wesentlicher Aspekt für die Zukunftsfähigkeit der grünen Branche. Aufgrund des schnellen technologischen Fortschritts stellt die Arbeitswelt hohe Anforderungen an die fachlichen und personalen Kompetenzen der Absolventinnen und -absolventen.

Ein erfolgreicher Übergang vom Studium in den Beruf kann nach Auffassung der Unterzeichner nur gelingen, wenn bereits die Hochschulausbildung entsprechende Praxisanteile aufweist und die Studierenden sich frühzeitig und über mehrere Zeitabschnitte mit den realen Problembezügen und Anforderungen in den Unternehmen auseinandersetzen.

Ein hoher Anteil von Anwendungsbezügen in der akademischen Hochschulausbildung sowie der Aufbau berufsbezogener Kompetenzen bei den Absolventinnen und Absolventen ist daher notwendig und kann sich darüber hinaus auch positiv auf die Zahl von Studienabbrechern auswirken.

Mehr Praxisanteile in der Hochschulausbildung fordern BGL, bdla, und BdB, wie beispielsweise Planung und Anlage von Gärten (Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de)

Für die drei unterzeichnenden Verbände BGL, bdla und BdB schließen sich Theorie und Praxis in den Studiengängen Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur und Gartenbau mit der Fachrichtung Baumschule nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig positiv.

Mit der Einführung der gestuften Studienabschlüsse in Deutschland verspricht der Bachelorabschluss den Einstieg in die Berufswelt. Bereits teilweise nach sechs Semestern bzw. drei Jahren erhalten Studierende einen berufsqualifizierenden Abschluss, der sie dazu befähigen soll, in den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, der Baumschulwirtschaft und den Planungsbüros Verantwortung zu übernehmen.

Die Betriebe und Büros tun sich allerdings schwer damit, die Kompetenzen von Hochschulabsolventen, insbesondere im Bachelor-Bereich, einzuschätzen. Die große Mehrzahl wünscht sich eine stärkere Praxisorientierung der Studiengänge.

Aus diesem Grund fordern BGL, bdla und BdB die Hochschulen und Universitäten auf, von einer weiteren Reduzierung der Praxiszeiten motiviert durch den Wettbewerb um Studierende abzusehen und zukünftig diesbezüglich wieder höhere Anforderungen zu stellen.

BGL, bdla und BdB möchten bei diesem so wichtigen Thema in den Dialog mit den Hochschulen und Universitäten treten und bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Praxisprojekten an.

Spezifische Anforderungen in Landschaftsbau und Baumschulwirtschaft

Als zeitlichen Umfang für die Verankerung von Praxiszeiten im Studienverlauf betrachten der BGL und der BdB ein zwölfmonatiges Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung zum Studium sowie ein volles Praxissemester während des Studiums als notwendig. Eine berufliche Ausbildung im Bereich des Landschaftsbaus oder im Gartenbau ist adäquat zum Vorpraktikum zu sehen.

Darüber hinaus sollten weitere Maßnahmen fest in den Studienverlaufsplänen verankert werden, um die Studieninhalte an den Praxisanforderungen auszurichten. Hier ist beispielsweise an betreute studienbegleitende Betriebsprojekte zu denken, die sich mit realen Baustellensituationen bei Unternehmen in der Praxis auseinandersetzen und Studierende dabei helfen sollen, ein besseres Verständnis für den Ablauf und die Umsetzung des Baustellenmanagements zu vermitteln. Auch kann die Durchführung von Praktikervorlesungen von Unternehmern oder Architekten in der Hochschule eine weitere Möglichkeit sein, einen praxisnahen Einblick in die reale Arbeitswelt zu erhalten.

Die am Markt erforderlichen Pflanzenkenntnisse müssen mit Beginn des Studiums durch interdisziplinäre Zusammenarbeit gefestigt werden. Letztlich gilt es, das Wissen über Pflanzen und deren Verwendung fachübergreifend zu vermitteln und als feste Größe der Lehre zu etablieren. Neben dem detaillierten Wissen über Namen und Wuchseigenschaften (Größe, Blüte, Form etc.) einer Pflanze, sollte auch der Aspekt der Pflanzenverwendung im urbanen Raum zunehmend berücksichtigt werden. Der urbane Raum entwickelt sich in seiner Gänze durch die verschiedensten Innovationen stetig weiter. Auch das Stadtgrün unterliegt diesem Entwicklungsprozess. Das Wissen über die an die bauliche Situation angepasste Pflanzenverwendung muss in gegenseitiger Anerkennung durch die drei Studienrichtungen durchweg gelehrt werden, um auch in Zukunft nachhaltige und leistungsfähige Grünanlagen zu produzieren.

Spezifische Anforderungen der Landschaftsarchitektur

Das Studium der Landschaftsarchitektur soll möglichst breit und querschnittsorientiert angelegt sein und sowohl kreativ gestalterische als auch naturwissenschaftlich-technische, planerische und gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Aspekte umfassen bzw. entsprechende Kompetenzen vermitteln (siehe „Fachliche Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen der Landschaftsarchitektur“ des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Planung). Die Studienabsolventen sollen zu einer beruflichen Tätigkeit in folgenden Berufsfeldern der Landschaftsarchitektur qualifiziert werden:

  • Freiraum- und Objektplanung
  • Landschafts- und Umweltplanung, Naturschutz und Landschaftspflege

Die Förderung berufspraktischer Fähigkeiten ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal in der Hochschulausbildung von Landschaftsarchitekten. Vor Aufnahme des Studiums soll daher ein Praktikum in einem ausführenden Betrieb oder einer entsprechenden Behörde von möglichst sechs Monaten Dauer abgeleistet werden. Dieses Vorpraktikum dient der Überprüfung des Studienwunsches und vermittelt erste Erfahrungen im Berufsfeld.

Darüber hinaus ist im Curriculum der jeweiligen Studiengänge eine studienbegleitende Praxisphase in einem zusammenhängenden Zeitintervall erforderlich, um das theoretisch erworbene Wissen anzuwenden, Fähigkeiten einzuüben und in der Praxis zu vertiefen. Anzustreben ist im Bachelor-Studium ein volles Praxissemester.

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