Nach intensiven und langwierigen Beratungen hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter beschlossen.
Zusammen mit dem deutschen Handwerk und der Bauwirtschaft hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) im Vorfeld die ursprünglichen Pläne des Europäischen Parlaments kritisiert und mehrmals Nachbesserungen gefordert. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht unter anderem eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachographenpflicht vor.
Für Betriebe des GaLaBaus gibt es erfreuliche Verbesserungen. Eine generelle Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen konnte verhindert werden. Im GaLaBau werden solche Transporter i.d.R. im Werkverkehr eingesetzt und sind damit von der europäischen Regelung nicht betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bleiben von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.