ZVG nimmt nachfolgend Stellung zum oben genannten Gesetzentwurf:
Steuerhinterziehung bekämpfen aber Verhältnismäßigkeit bewahren
Am 13. Juli 2016 wurde im Kabinett der Bundesregierung der Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen bei Registrierkassen verabschiedet.
„Viele Forderungen des Gartenbaus zum Gesetzentwurf sind berücksichtigt, trotzdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die große Mehrheit der Unternehmen des deutschen Gartenbaus sind verantwortungsvoll und rechtstreu“, so Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Ausschuss Recht und Steuern im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG).
„Die geforderten Verlängerungsfristen des ZVG bei Neuanschaffung oder technischer Umrüstung sind im jetzigen Gesetzentwurf umgesetzt. Sie geben den Unternehmen Zeit sich entsprechend auf die gesetzlichen Forderungen einzustellen. Dies ist der richtige Zeitrahmen“, so Rüskamp weiter.