Unterstützung für Unternehmen der Frischelogistik
Seit dem 1. Januar 2015 ist der QS-Logistikstandard auch für den Transport QS-zertifizierter Ware verpflichtend. Viele Transportunternehmer besitzen aber kein eigenes Qualitätsmanagementsystem oder sind zwar nach IFS-Logistik zertifiziert, aber nicht nach dem QS-Standard lieferberechtigt.
Für diese Unternehmen ist die Teilnahme am QS-System nur über einen so genannten Bündler oder eine Zertifizierungsstelle möglich. Landgard hat sich in diesem Zusammenhang als Bündler registrieren lassen und unterstützt Unternehmen damit bei der Teilnahme am QS System.
Transportunternehmer, die bereits IFS zertifiziert sind, können einen Bündlervertrag mit Landgard abschließen. Landgard übernimmt dann die Registrierung des Transportunternehmers in der QS Datenbank. Unternehmen ohne gültige IFS-Zertifizierung werden über den Vertrag hinaus von Landgard bei der QS-Registrierung unterstützt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach QS anhand einer vorgefertigten Arbeitsunterlage. Darüber hinaus koordiniert Landgard die Kommunikation zwischen dem Transportunternehmer und der Zertifizierungsstelle und übernimmt die telefonische Betreuung sowie Beratung der Unternehmen bei der Umsetzung. Auf Wunsch wird das Dienstleistungsangebot durch eine Beratung vor Ort oder die Begleitung des externen Audits abgerundet.
Die ersten Unternehmen konnten bereits erfolgreich bei der Zertifizierung unterstützt werden. Damit stellt die Bündler-Tätigkeit einen weiteren Baustein dar, mit dem Landgard sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette als
Dienstleister mit Mehrwert positioniert. Ansprechpartnerin für das Thema QS-Logistik bei Landgard ist Katrin Bergers (+49 2839 59-4124, katrin.bergers@landgard.de.