Klarstellung der EU-Kommission zu Saisonarbeitskräften

von Bernhard Simon

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die gestrige Klarstellung der EU-Kommission zum Grenzübertritt von systemrelevanten Arbeitskräften. Die Mitgliedstaaten werden unter anderem darin aufgefordert, Verfahren einzuführen, die einen reibungslosen Grenzübertritt gewährleisten.

Erfahrene Erntehelfer aus Osteuropa für die Spargelernte und für den allgemeinen Gemüseanbau werden dringend benötigt. (Foto: Rainer-Sturm_pixelio.de)

„Die EU-Kommission hat die Bedeutung der Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft und damit auch für den Gartenbau erkannt.“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Vor diesem Hintergrund ist einmal mehr der Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte, aber nicht für Pflegekräfte, völlig unverständlich.

„Unsere Betriebe sind für ihre Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten auf erfahrene Arbeitskräfte angewiesen. Wir danken dem großen Interesse der Bevölkerung, uns zu unterstützen“, stellt Mertz dar. Dies kann den derzeit großen Arbeitskräftebedarf bei der bevorstehenden Saison aber nicht decken.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 30. März 2020 eine Mitteilung über Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit während der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte gewährleistet ist. Dies schließt verhältnismäßige Gesundheitskontrollen ein. Die Kommission weist darauf hin, dass Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft für wichtige Ernte-, Pflanz- und Pflegearbeiten gebraucht werden. In diesen Fällen gelten diese Arbeitskräfte als ebenfalls systemrelevant. Die Mitgliedstaaten sollen hier zusammenarbeiten und Informationen über den jeweiligen Arbeitskräftebedarf austauschen sowie den Grenzübertritt für ihren Arbeitsweg gestatten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Sektor im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist.

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