IVG-Produkttest Motorsensen

von Bernhard Simon

IVGDer Industrieverband Garten (IVG) e.V. hat im Auftrag seiner Mitglieder der Fachabteilung Garten- und Rasenpflegegeräte (GRPG) erneut Produkte hinsichtlich ihrer CE-Konformität geprüft.

In Kooperation mit der Deutschen Prüf- und Zertifizierungsstelle für Land- und Forsttechnik (DPLF) wurde der Test in der Produktgruppe Motorsensen durchgeführt. Das Ergebnis: Keine Sense zeigte sicherheitsrelevante Probleme. Allerdings würden aufgrund von Fehlern in der Dokumentation, Kennzeichnung und Ausführung knapp Dreiviertel der Maschinen einer CE-Konformitätsprüfung nicht standhalten und müssten nachgebessert werden.

To scythe, MotorsenseZwölf Motorsensen im IVG-Test (Foto: Fotolia/Marina Lohrbach)

Der aktuelle IVG-Produkttest wurde im Mai dieses Jahres durchgeführt. Geprüft wurden zwölf Motorsensen mit geradem Schaft, Bike-Griff sowie jeweils zwei Werkzeugen – Faden und Messer. Die Geräte stammten sowohl aus dem stationären als auch dem Online-Handel; die Beschaffungskosten lagen zwischen 70 und 130 Euro.

Der IVG beauftragte die DPLF mit dem Test auf Basis verschiedener Stufen. So wurden zunächst die Auslobungen auf der Verpackung überprüft. Danach folgten Checks der Montageanleitung und Sicherheitshinweise sowie der Maschine an sich. Darüber hinaus testete das Institut den Wechsel der Werkzeuge und weitere Standard-Funktionen. Die Abgas-Emission wurde nicht gemessen.

Keine Motorsense mit Sicherheitsproblemen
Das Ergebnis: Keine Sense zeigte sicherheitsrelevante Probleme. Da die geprüften Maschinen für den Hobbybereich entwickelt wurden, sind die Geräte allerdings nicht für einen Einsatz von mehr als 50 Stunden konzipiert. Bezüglich der CE-Konformität fiel das Test-Ergebnis hingegen ernüchternd aus: Neun von zwölf Motorsensen würden aufgrund von Fehlern in der Dokumentation, Kennzeichnung und Ausführung einer Prüfung nicht standhalten und müssten nachgebessert werden. „Dieses Ergebnis sollte ein deutliches Signal in Richtung der Marktüberwachung sein. Es gibt immer noch zu viele Billigprodukte auf dem Markt, die nicht CE-konform sind“, so Johannes Welsch, Geschäftsführer des IVG.

IVG-Produkttests als Weg zu einem fairen Wettbewerb
Im vergangenen Jahr hatte der IVG erstmals stichprobenartige Untersuchungen zur CE-Konformität für Einstiegsgeräte der Produktgruppe Kettensägen durchgeführt. Dabei zeigte sich bereits, dass viele Produkte am Markt nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Als Branchenverband treten wir für einen fairen und lauteren Wettbewerb ein und möchten durch die Sensibilisierung der Marktaufsichtsbehörden dazu beitragen, den Verbraucherschutz zu erhöhen“, sagt Welsch. Auch für das kommende Jahr plant der Verband wieder Produkttests – welche Gruppe es dann sein wird, entscheidet sich Ende des Jahres.

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist zusammen mit der Konformitätserklärung quasi der Reisepass für den freien Warenverkehr in Europa. Sie richtet sich an Behörden der Mitgliedsstaaten, die im Rahmen der Marktaufsicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass nur richtlinienkonforme Produkte in den Verkehr gebracht werden.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen genügt.

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Bernhard Simon – 
Dienstleistungen für die “Grüne Branche”

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