Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die geplante Aktivrente angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels positiv. Das Gesetz zielt darauf ab, Anreize für mehr Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen. Die Bundesregierung plant hierfür die Einführung eines Steuerfreibetrags für Beschäftigte bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann von seinem Arbeitslohn damit bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
„Wir brauchen die Babyboomer-Generation in den Betrieben noch weiter. Das macht die demografische Entwicklung sehr deutlich“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Allerdings sei das Gesetzgebungsvorhaben nicht frei von Widersprüchen, denn eigentlich müssten zeitgleich auch die teuren Anreize für Frühverrentungen, die sogenannte Rente mit 63, abgeschafft werden. Zudem sei nicht ersichtlich, warum nicht auch die Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von der geplanten Steuerprivilegierung profitieren sollten. „Hier muss die Politik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachsteuern. Die Anreize für das Arbeiten im Alter sollten an Selbstständigen nicht vorbeigehen“, so Haarke weiter. Letztlich würde eine solche Differenzierung nur unnötig schwierige Rechtsfragen aufwerfen. Insgesamt komme der Start zum 1. Januar 2026 mit Blick auf die komplexe betriebliche Umsetzung wohl etwas zu früh.
Darüber hinaus spricht sich der HDE für eine möglichst baldige Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit aus. „Das EU-Recht sieht das längst so vor. Der deutsche Sonderweg bei der Arbeitszeit ist nicht rational. Die Beschäftigten selbst wollen diese Flexibilität“, so Haarke. Es gelte, die öffentliche Debatte zu versachlichen. Schließlich bleibe die Wochenarbeitszeit gleich, nur die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit werde entsprechend geltendem EU-Recht flexibilisiert. „Da muss die Politik schnell ran. Das lässt sich im Arbeitszeitgesetz auch leicht umsetzen“, so Haarke. Ein Tarifvorbehalt sei unnötig, weder EU-Recht noch der Koalitionsvertrag würden dies vorsehen.