Gesündere Pflanzen und mehr Sicherheit in der Lieferkette

von Bernhard Simon

Kommission startet Dialog zum neuen Rechtrahmen – viele Unklarheiten erschweren Einschätzung

Die Kommission hat den Rechtrahmen für Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und amtliche Kontrollen überarbeitet, um für mehr Effektivität, Einheitlichkeit und Rechtsklarheit in diesen Bereichen zu sorgen.

Das Ende Mai vorgelegte Reformpaket der Kommission ist straffer, aber sehr umfangreich, reduziert es doch 70 bestehende Rechtsakte auf nur noch fünf.

Eine wirkliche Einschätzung über die Folgen der Reform ist noch nicht möglich. Viele Details sind im Unklaren, die erst im weiteren Verfahren geklärt werden.

So wird in einigen Bereichen die gewählte Rechtsform ausschlaggebend dafür sein, wie viel Spielraum die Kommission erhält und wie technische Details geregelt werden.

Die Gefahr, dass durch Vereinheitlichung Lücken oder Fehlinterpretationen entstehen, ist groß, weshalb eine enge Begleitung notwendig ist.

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche mit einer Aufklärungskampagne begonnen, um vor den Verhandlungen in Parlament und Rat die betroffenen Branchen und auch die Medien zu informieren und eine offene und transparente Diskussion zu fördern.

Fortgesetzt wird der Dialog in allen Mitgliedstaaten mit „Gesundheits-Botschaftern“ aus der Generaldirektion Gesundheit der Kommission, bei denen die Hauptaspekte der neuen Regelungen vorgestellt werden sollen.

In Deutschland findet das Treffen am 25. Juni 2013 im Europäischen Haus in Berlin statt.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bringt sich über seine Vertretung in Brüssel, durch die betroffenen Fachreferate und COPA-COGECA intensiv in die Diskussion ein, stehen doch auch für den Gartenbau viele Neuerungen an.

So sind Änderungen in den Anforderungen zum Pflanzenpass, durch den proaktiven Umgang zur Reduzierung der Einfuhr von Schädlingen, die neue Kennzeichnungspflicht, die Registrierung von Sorten, durch die Definition von Schutzzonen und vielem mehr zu erwarten.

Der ZVG fordert, dass seine Unternehmen weder finanziell noch administrativ noch mehr als bislang belastet werden und dass funktionierende Systeme, wie z.B. frühzeitige Warnsysteme, nicht außer Kraft gesetzt werden.

Entscheidend für die Unternehmen des Gartenbaus werden sicher einige noch ausstehende Begriffsinterpretationen sein.

So gelten einige Ausnahmeregelungen für Mikrounternehmen (Ein Kleinstunternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz zwei Millionen Euro nicht überschreitet.) und Nischenkulturen/Nischenmärkte.

Dies wird insbesondere für die Auswirkungen aus den neuen Regelungen für Saatgut- und Vermehrungsmaterial von Bedeutung sein, um Innovationen nicht zu behindern und genetische Vielfalt zu sichern.

Der ZVG wird den Dialog, der bis 2016 weitestgehend abgeschlossen sein soll, weiter intensiv begleiten.

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Bernhard Simon – 
Dienstleistungen für die “Grüne Branche”

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