Gartenbau NRW: Finanzhilfen bis Ende April dringend erforderlich

von Bernhard Simon

Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten Schnellkredite sind eine wichtige Hilfe für den gewerblichen Gartenbau. Diese existenziell notwendige Finanzhilfe können Produktionsbetriebe nicht nutzen und erhalten aktuell keine Kreditbürgschaft in dieser schweren Krise.       

Die aktuell für die Produktionsbetriebe angebotene Finanzierung über die Rentenbank sieht, im Gegensatz zu anderen Kreditprogrammen, keine öffentliche Bürgschaft vor. Das sind die gleichen Modalitäten wie vor der Krise.

Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverband Gartenbau NRW. (Foto: Landesverband Gartenbau NRW)

„Wenn unsere Gärtner nicht bis Ende April zinslose Liquiditätshilfen erhalten, werden wir 50 % der Gartenbaubetriebe in NRW verlieren. Und ohne schnelle Finanzhilfen geraten nicht nur die Produktionsbetriebe in die Zahlungsunfähigkeit, sondern damit verbunden gerät die gesamte Wertschöpfungskette im Gartenbau in NRW in Schieflage“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverband Gartenbau NRW.

Noch immer verlangen die Banken eine aufwendige, detaillierte Liquiditätsplanung, um Hilfskredite zu beantragen. Diese ist aber in der gegenwärtigen Situation oftmals kaum möglich. Der Maßstab des Bankenratings für eine schnelle Kreditvergabe dürfe zudem nicht die akute wirtschaftliche Notlage der Unternehmen sein, sondern das Ranking zum 31. Dezember 2019. Zudem benötigen die Betriebe zwingend eine Beschleunigung der Genehmigungs- und Auszahlungsprozesse. „Ich appelliere an alle politischen Entscheidungsträger hier schnell zu handeln, sonst werden es sehr viele Gartenbaubetriebe nicht durch diese schwere Zeit schaffen“, so Kähler-Theuerkauf.   

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