Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat aktuell einen Plan zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgelegt. Ziel ist, praxisorientierte Lösungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Arbeitsschutz umzusetzen.
Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfallen, größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen einzelnen Sicherheitsbeauftragten beschränken können. Im Ergebnis würden dadurch 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen können. Das Ministerium kalkuliert selbst mit Einsparungen für die Wirtschaft von 135 Millionen Euro. Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke: „Diese Reform ist absolut notwendig und richtig. Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit der Beschäftigten uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Garant dafür ist ein praxisnaher Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilungen.“
Das BMAS geht aber in seinem aktuellen Plan noch weiter und will vor allem auch Formerfordernisse im Arbeitsschutzrecht modernisieren. So plant das Ministerium im Arbeitsschutzrecht etwa die Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form. Hier sieht das BMAS zusätzliches Einsparungspotenzial in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Wirtschaft. Haarke: „Das ist genau richtig so, wir brauchen einen modernen Arbeitsschutz. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von KMU im Arbeitsschutz sind dazu wichtige Bausteine. Das setzt ein positives Signal.“
Allerdings könne man sich mit diesen Fortschritten im Arbeitsschutz angesichts der drohenden Bürokratieaufwüchse an anderer Stelle im Arbeitsrecht keinesfalls zufriedengeben. So müsse schnell vor allem auch die staatliche Bürokratieprävention stärker in den Fokus der Debatte rücken. „Besonders mit der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis nächsten Sommer, wartet ein regelrechtes Bürokratiemonster auf die Unternehmen. Greift die Bundesregierung hier nicht auf allen politischen Ebenen entschlossen ein, etwa durch eine echte Ausnahme vom Gesetz für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen, wird es zu einem bisher ungekannten Bürokratieaufwuchs unter anderem durch neue Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber jeder Größe kommen“, so Haarke weiter.
Statt eine Unzahl neuer Auflagen im Bereich der Entgelttransparenz aufzubauen, sei es viel wichtiger, dass der Staat endlich an allen Werktagen, inklusive samstags, die Kleinkinderbetreuung bundesweit bis 20 Uhr als Standard sicherstellen würde. Haarke: „Das wäre ein echter Beitrag, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effizient zu optimieren.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die geplante Aktivrente angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels positiv. Das Gesetz zielt darauf ab, Anreize für mehr Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen. Die Bundesregierung plant hierfür die Einführung eines Steuerfreibetrags für Beschäftigte bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann von seinem Arbeitslohn damit bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2025 bei +2,4 %. Im August 2025 hatte sie +2,2 % betragen, nach jeweils +2,0 % im Juli und Juni 2025. 

Zum sechsten Mal in Folge haben die Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden: toom ist erneut „Bester Händler des Jahres“ in der Kategorie Baumärkte – sowohl online als auch offline. Die renommierte Auszeichnung wird von der Globis Consulting GmbH vergeben, die in diesem Jahr mehr als 138.000 Bewertungen in 20 Kategorien ausgewertet hat. 
Der Glazen Tulp Award ist die Auszeichnung für die beste Markteinführung von Erzeugern im Zierpflanzensektor. 


Die HORNBACH Gruppe konnte ihren Umsatz im zweiten Quartal (Q2) 2025/26 weiter steigern und damit an die starke Entwicklung im ersten Quartal anknüpfen. Trotz einer geringeren Anzahl von Geschäftstagen (-2 Tage) als im Vorjahresquartal wuchs der Konzernumsatz in Q2 um 3,0% auf 1.689,9 Mio. EUR, vor allem aufgrund einer höheren Kundenfrequenz.
Der Verein Agrobusiness Niederrhein lud zu einer spannenden Betriebsbesichtigung beim Mitgliedsunternehmen SF-Soepenberg GmbH in Hünxe ein. Die Teilnehmenden erhielten exklusive Einblicke in die innovativen Konzepte rund um Reststoffverwertung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Düngemittelproduktion.
Das Konsumklima stoppt seinen Abwärtstrend. Der Grund dafür sind die verbesserten Einkommenserwartungen. Diese legen im Vergleich zum Vormonat wieder spürbar zu. Dagegen gehen sowohl die Konjunkturerwartungen wie auch die Anschaffungsneigung weiter zurück. Die Sparneigung bleibt nahezu unverändert. Folglich prognostiziert der Konsumklima-Indikator für Oktober 2025 im Vergleich zum Vormonat (revidiert -23,5 Zähler) einen Anstieg um 1,2 Zähler auf -22,3 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM, das seit Oktober 2023 gemeinsam von NIQ/GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben wird.