BHB lehnt die EU-Pläne zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs ab

von Bernhard Simon

Das von der europäischen Kommission angestrebte Verfahren klingt zunächst nach mehr verordneter Fairness zwischen Handel und seinen Lieferanten. Tatsächlich befürchten Handelsverbände und auch zahlreiche Vertreter der Industrie, dass das geplante Verfahren zu einem enormen Verwaltungsaufwand führt. Zudem löst dieses Verfahren einen zusätzlichen Kostenschub aus und führt letztendlich zu Wettbewerbsverzerrung, die gerade kleine Handelsunternehmen deutlich benachteiligen könnten.

„Grundsätzlich ist eine faire Zahlungsregelung jedermanns Interesse in der DIY-Branche“, betonte BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst. Dies sei in der Branche aber durchaus geübte Praxis – vor allem aber eine klare Angelegenheit von Händler und Lieferant/Dienstleister.

Die zwingende staatliche Regulierung habe nicht, wie ihr Titel besagt, primär das Einhalten des pünktlichen Zahlungsverkehrs zur Folge, sondern stelle das hohe Gut der Vertragsfreiheit erheblich infrage. Hier stellt sich der BHB in eine Reihe mit zahlreichen anderen Handelsverbänden und auch dem HDE, der ebenfalls starke Kritik an dem Vorhaben der EU-Kommission übt. Auch der Bundesrat hat aktuell starke Bedenken gegen die Verordnung in der aktuell vorliegenden Form angemeldet

Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, das Zahlungsziel grundsätzlich und zwingend auf 30 Tage im gesamten B2B-Verkehr festzulegen. Abweichende Vereinbarungen mit längeren Fristen wären danach unzulässig.

Unisono mit den Handelsverbänden kritisiert auch die Länderkammer diese starre Einschränkung. Gerade in Sondersituationen mit direkter Auswirkung auf die Konjunktur, wie sie während der Corona-Krise und dem beginnenden Ukraine-Krieg aufgetreten sind, benötigten die Beteiligten eine flexible Zahlungsregelung. Natürlich weisen alle Beteiligten darauf hin, dass die Interessen der Gläubiger ausreichend berücksichtigt werden müssten.

Die unflexible Regulierung führe für die Bau- und Gartenfachmärkte fast zwangsläufig zu einer deutlichen Benachteiligung. Gerade bei einer niedrigen Lagerumschlagsgeschwindigkeit (LUG) im Non-Food-Handel führe eine kurzfristige Zahlungspflicht u.a. zu einem erheblich größerem Zinsaufwand, was gerade den Handel in Zeiten schwacher Umsatzentwicklung deutlich belaste und so gegenüber anderen Wirtschaftsregionen zu echten Wettbewerbsverzerrungen führen könne (ein durchschnittlich großer Baumarkt führt bis zu 100.000 Artikel mit einer Umschlagszahl von 2-3 direkt im Bestand). Auch müssten z.B. geplante Saisonorders (z.B. für Gartenmöbel, Grills etc.) bei der neuen Regelung quasi lange vorfinanziert werden, was eine zusätzliche Belastung auslöse. Ebenfalls wäre dann ein Vorbezug, wie er oft von der Industrie erwünscht wird, nicht mehr möglich. Selbstverständlich würden Händler dann auch nach Lieferanten suchen – bspw. im Ausland – die eine höhere Flexibilität bei vertraglichen Regelungen aufweisen.

Der Forderung des Bundesrates nach einer weiterhin flexiblen Zahlungszielvereinbarung – solange diese für keine der Parteien eine unbillige Härte darstelle – schließe sich der BHB deshalb vorbehaltlos an.

Auch der Forderung der EU-Kommission nach ein einer Kontrollinstanz kann der BHB nichts Positives abgewinnen: „Der in den letzten Jahren noch einmal deutliche dichter gewordene Bürokratie-Dschungel muss eigentlich gelichtet werden, eine neue Behörde verkompliziert die Prozesse stattdessen zusätzlich und ist angesichts gut funktionierende zivilrechtlicher Instanzen völlig unnötig“, so Wüst.

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