Mit der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen steigen die Anforderungen an verantwortlichen Umgang und fachliche Kompetenz. Um den gesetzlichen Vorgaben der KI-Verordnung (KI-VO) gerecht zu werden, hat der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) am 14. Mai 2025 ein Webinar für seine Mitgliedsbetriebe durchgeführt.
Die Schulung „KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen: Praktische Umsetzung gemäß Art. 4 KI-VO“ vermittelte die wesentlichen Kenntnisse zum sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen. Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden sowie externe Partner, die mit KI arbeiten, über ausreichend Fachwissen verfügen.
Herausforderungen und Verantwortung beim KI-Einsatz
Der Referent Matthias W. Kroll, Rechtsanwalt, LL.M. und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), stellte heraus, dass KI-Systeme nicht nur Potenziale bieten, sondern auch signifikante Risiken mit sich bringen. Besonders die Gefahr von KI-Halluzinationen, also erfundenen oder ungenauen Fakten durch KI-generierte Inhalte, war ein zentrales Thema der Schulung. „Unternehmen müssen sich bewusst werden, dass KI keine absolute Wahrheit liefert. Die Verantwortung für fehlerhafte oder irreführende Inhalte liegt immer bei den Menschen, die diese Systeme einsetzen“, betonte Thomas Buchenau, Geschäftsführer des VDG und Organisator der Veranstaltung.
Kerninhalte des Seminars:
- Grundlagen der KI-Kompetenz – Verständnis für Chancen und Grenzen künstlicher Intelligenz
- Beurteilungskompetenz – Wie erkenne ich zuverlässige KI-Ergebnisse?
- Verantwortung für Falschinformationen – KI-Halluzinationen und deren Risiken für Unternehmen
- Urheberrechtsverletzungen durch KI – Rechtliche Fallstricke bei KI-generierten Inhalten
- Datenschutz und Sicherheitsrichtlinien – DSGVO und KI-VO im Unternehmenskontext
- Menschliche Qualitätskontrolle („Human in the Loop“) als Schlüssel zum sicheren KI-Einsatz
- Praxisnahe Lösungen – Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Unternehmen
Erfolgreiche Schulung und Zertifizierung
Die Teilnehmenden konnten individuelle Fragen stellen und sich über konkrete Herausforderungen in ihren Betrieben austauschen. Die Schulung machte deutlich, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt werden muss und kein Ersatz für menschliche Entscheidungsfähigkeit ist. Fehlinterpretationen durch KI können schwerwiegende Folgen haben, wenn sie unkontrolliert übernommen werden.
Nach Abschluss der Schulung erhielten die Teilnehmenden ein Zertifikat gemäß Art. 4 KI-VO, das die gesetzlich geforderte Kompetenz offiziell bestätigt.
Zukunftssichere Betriebe durch KI-Kompetenz
„Mit dieser Schulung hat der VDG einen wichtigen Schritt unternommen, um seine Mitgliedsbetriebe auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten. Unsere Unternehmen profitieren davon, wenn sie KI strategisch und mit fundiertem Wissen einsetzen“, erklärte Thomas Buchenau weiter.
Weitere Schulungen und Beratungsmöglichkeiten
Garten-Center, die sich ebenfalls mit den Anforderungen der KI-VO beschäftigen möchten, können sich unter verband@garten-center.de für weitere Schulungen und individuelle Beratungsangebote anmelden.



Zum Tag der Bienen am 20. Mai startet toom vom 17. bis 23. Mai eine bundesweite Spendenaktion im Rahmen seiner Nachhaltigkeitswochen: Für jede verkaufte Pflanze aus dem „Nützlingsfreundlich“-Sortiment spendet der Baumarkt 10 Cent an die Heinz Sielmann Stiftung. Mit dem Erlös entsteht ein Wildbienengarten am neuen Natur-Erlebniszentrum Döberitzer Heide bei Berlin – ein dauerhaftes Refugium für bedrohte Bestäuber.
COMPO1, führender Anbieter von Markenartikeln für Pflanzen in Haus und Garten in Europa, hat die Validierung seiner Near-Term Klimaziele durch die Science Based Targets initiative (SBTi) erhalten. Damit ist COMPO das erste Unternehmen seiner Ausrichtung, dessen Emissionsreduktionsziele offiziell als wissenschaftsbasiert und im Einklang mit dem 1,5 Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens anerkannt sind – ein zentraler Meilenstein in COMPOs ESG-Programm und Green Leadership Versprechen und die Anerkennung einer herausragenden Leistung, die weit über die Branche hinaus Bedeutung hat. 
„Positiv überrascht“ äußern sich die Blumengroßhändler zum diesjährigen Muttertagsgeschäft. Dies geht aus der Blitzumfrage des Blumengroßhandelsverbands BGI e.V. hervor. Der Termin, das Wetter in der gesamten Muttertagsvorwoche, die Preise, die reibungslose Warenbeschaffung – alles trug dazu bei, den Muttertag auch in diesem Jahr wieder zu einem erfolgreichen Absatztag zu machen.
Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im April 2025 bei +2,1 %. Damit hat sich die Inflationsrate seit Jahresbeginn weiter abgeschwächt: Im März 2025 hatte sie bei +2,2 % gelegen, im Januar und Februar 2025 jeweils bei +2,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, dämpfte die Preisentwicklung bei Energie im April 2025 die Inflationsrate deutlich. Dagegen wirkte der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln auch im April 2025 inflationstreibend. Zudem haben sich die überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen erneut verstärkt. Gegenüber dem Vormonat März 2025 stiegen die Verbraucherpreise im April 2025 um 0,4 %.

Beim Deutschen Filmpreis bekamen Pflanzen auf dem roten Teppich fast ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Filmstars! Unterstützt durch viele Auszubildende brachten die Initiative „1000 gute Gründe“ und die Deutsche Filmakademie nachhaltiges Grün zur Verleihung der „Goldenen Lola“.
