Kaiser’s Tengelmann geht an den EDEKA-Verbund

von Bernhard Simon

Tengelmann GruppeDie Unternehmensgruppe Tengelmann steigt aus Supermarktgeschäft aus

Die Unternehmensgruppe Tengelmann hat sich entschlossen, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann (451 Filialen, 15.958 Mitarbeitende, 1,8 Mrd. Euro Netto-Umsatz) zum 30. Juni 2015 an den EDEKA-Verbund abzugeben. Über diesen Schritt wurden heute Vormittag der Aufsichtsrat von Kaiser’s Tengelmann sowie die Beschäftigten informiert.

Bereits im Sommer 2014 hatte das Mülheimer Handelshaus bekannt gegeben, sein seit Jahren defizitäres Supermarktgeschäft einer grundlegenden Analyse zu unterziehen und verschiedene Handlungsoptionen zu prüfen. „Das Ergebnis der Analyse ist auf schmerzliche Weise eindeutig“, sagt Karl-Erivan W. Haub, Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann.

„Wir sehen leider keine Perspektive mehr, unsere Supermärkte aus eigener Kraft zu einem profitablen Unternehmen zu machen. Mit einem Marktanteil von nur 0,6 Prozent sind wir mit unseren Supermärkten zu klein, um weiterhin im Markt eine Chance zu haben.“

Lange hatte sich die Unternehmerfamilie Haub gegen einen Verkauf des Traditionsgeschäftsfeldes gesträubt und immer wieder hohe Verluste ausgeglichen. „Zu erkennen, dass der Verkauf unseres Supermarktunternehmens letztlich unausweichlich wurde, war für meine Familie und mich persönlich sehr schwer. Mit diesem Schritt können wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immerhin eine Zukunftsperspektive bieten“, so Haub weiter.

Zudem übernimmt EDEKA die Online-Tochter Tengelmann E-Stores GmbH (Plus.de und GartenXXL.de) mit dem Ziel, sie in die Organisation der EDEKA-Tochter Netto Marken-Discount zu integrieren. „Unser Online-Shop hat unter dem Dach von Netto als Multi-Channel-Anbieter deutlich größere Marktchancen als heute als reiner Pure Player“, so Haub.

Der jetzt geschlossene Vertrag regelt den Verkauf der Kaiser’s Tengelmann GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften Bringmeister GmbH, Birkenhof GmbH und Ligneus GmbH sowie der Tengelmann E-Stores GmbH an EDEKA. Er steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigung. Die Unternehmensgruppe Tengelmann und EDEKA haben vereinbart, über die genauen Vertragsinhalte Stillschweigen zu bewahren.

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