Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat heute eine Ministererlaubnis für die geplante Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA erteilt. Die Erlaubnis ist mit aufschiebenden und auflösenden Bedingungen zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann verbunden.
Bundesminister Gabriel: „Der Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann lässt sich aus meiner Sicht nur durch eine Gesamtübernahme durch EDEKA wirkungsvoll realisieren. Die Ministererlaubnis mit den umfangreichen Nebenbestimmungen sichert die Beschäftigung der Mitarbeiter von Kaiser’s Tengelmann und die Qualität ihrer Arbeitsplätze ab. Dazu gehören Kündigungsschutz, Tarifbindung und Mitbestimmung.Bei der Abwägung der Gemeinwohlgründe ‚Arbeitsplatzerhalt‘ und ‚Erhalt der Arbeitnehmerrechte‘ mit der vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion, war für mich klar: Die Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkung. Ich habe dabei einen Ansatz gewählt, der Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften eine starke Position einräumt. Damit wird einerseits der gute Status quo der Mitarbeiter bei Kaiser’s Tengelmann gesichert, andererseits aber dem Unternehmen die nötige wirtschaftliche Flexibilität gelassen. Beschäftigung, Mitbestimmung und Tarifbindung können so mit Hilfe der Tarifvertragsparteien erhalten werden.“