Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Bauvertrags und zur Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung (Gewährleistung für Aus- und Einbaukosten) nun endgültig auf den Weg gebracht.
Das neue Gesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ändert erfreulicherweise endlich die Gewährleistung für Aus- und Einbaukosten. „Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Reform verschwindet eine ungerechte Gewährleistungsfalle für die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus. Die GaLaBau-Betriebe haben nun gegenüber ihrem Lieferanten neben dem Anspruch auf neues Material auch den gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz von Aus- und Einbaukosten, wenn das verwendete Material Mängel hatte“, so August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL).
Gesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit bei den Betrieben
Zusammen mit anderen betroffenen Bau- und Handwerksverbänden hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. jahrelang für die Durchsetzung des Verursacherprinzips bei der Haftung für fehlerhaftes Material gekämpft. „Die nun gefundene Lösung stellt eine deutliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei den Betrieben, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass sich der Gesetzgeber noch eindeutiger auf die Seite mittelständischen Betriebe gestellt hätte“, fügt August Forster an. Denn auch noch nach der Reform haben Lieferanten die Möglichkeit, den Ersatz von Aus- und Einbaukosten in den AGBs auszuschließen. „Das muss jeder Betrieb im Blick behalten. Solche AGBs können zwar vor Gericht mit großer Aussicht auf Erfolg angegriffen werden, aber wer will schon klagen“, so Forster.