HDE: Weniger Warenvielfalt durch längere Zahlungsfristen

von Bernhard Simon

HDE LogoAnlässlich der Beratungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Bundestag appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an den Gesetzgeber, unnötige Regulierungen wegen der negativen Folgen für die Verbraucher zu vermeiden und die geplante Verschärfung der AGB-Kontrolle aus dem Regierungsentwurf zu streichen.

„Wir hoffen, dass sich die Regierungsfraktionen auf ihre Verabredung aus dem Koalitionsvertrag besinnen, nach welcher europäische Vorgaben im Wirtschaftsrecht immer eins zu eins umgesetzt werden sollen“, sagt Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik.

Nach dem Regierungsentwurf sollen schon Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) de facto ausgeschlossen sein, obwohl die europäische Richtlinie die Vereinbarung von Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen grundsätzlich als unproblematisch bewertet.

„Die Bundesregierung will die im AGB zulässigen Zahlungsfristen damit glatt halbieren und die Vertragsfreiheit noch stärker einschränken, als dies in Brüssel für erforderlich gehalten wird“, so Schröder. Die Auswirkungen in der Praxis seien gravierend. Wenn in Zukunft eine faire Teilung der Zwischenfinanzierungskosten für die Lagerhaltung durch längere Zahlungsfristen ausgeschlossen wird, müsse der Einzelhandel darauf reagieren.

„Nischenprodukte, die seltener nachgefragt werden und daher länger im Regal liegen, könnten demnächst ausgelistet werden, um die vom Gesetzgeber verursachte Kostensteigerung zu minimieren.“ Das bedeute weniger Vielfalt im Handelsregal.

Simon meint:

Aus meiner Sicht wird es höchste Zeit, dass ein Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs eingeführt wird. Die großen Einzelhändler aus der Lebensmittel- und Baumarktbranche haben dieses Instrument in den vergangenen Jahren teilweise schamlos ausgenutzt.

Da werden Zahlungsziele zu Eröffnungen von 180 und mehr Tagen- und zusätzlich kostenlose Lieferungen ganzer LKW-Ladungen gefordert. 40-60 Tage normales Zahlungsziel sind heute in vielen Verträgen festgeschrieben. Wenn man da als Lieferant nicht mitmachen will, steht schnell die Drohung einer Auslistung im Raum.

Viele Produzenten und Lieferanten gehen auf die Forderungen des Einzelhandels ein, da man die Geschäftsbeziehung auf keinen Fall beschädigen möchte, obwohl die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten in den betroffenen Unternehmen oft eine solche Vereinbarung gar nicht zulässt.

Jetzt droht der HDE mit der Einschränkung des Angebotes sogenannter Nischenprodukte, da die ja eine sehr geringe Drehzahl im Markt hätten. Fakt ist, dass auch sogenannte Schnelldreher, die nur eine sehr kurze Verweildauer im Markt haben, mit derartigen Konditionen belegt sind. Das gilt beispielsweise auch für Blumen und Pflanzen und auch andere Gartenartikel.

Es wäre ein Segen für die Lieferanten, wenn man hier endlich zu akzeptablen Lösungen hinsichtlich der Zahlungsziele kommen könnte. Viele Betriebe könnten Ihre Liquidität und Ihre Marktstellung entscheidend verbessern.

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Bernhard Simon – 
Dienstleistungen für die “Grüne Branche”

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